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Drohnen - unbemannter Einmarsch am Himmel

Drohnen - unbemannter Einmarsch am Himmel | Informatik Blog

Drohnen und Multikopter sind eine verlockende neue Art, Technik einzusetzen. Interessierte Kunden sehen viele Vorteile, aber auch einige Nachteile - doch der Trend ist klar!

Die Verkaufszahlen von Drohnen und Multikoptern belegen eine immer größer werdende Beliebtheit und werden zu Weihnachten oder Ostern weiter ansteigen.

Wir erläutern in diesem Artikel die Informationen zum Stand der Technik, den Kauf einer Drohne inkl. kurzer Checkliste, zur rechtlichen Lage von Drohnen und zu den Einsatzbereichen des beliebten neuen Geräts.

Drohne kaufen - welche Ausstattung ist wichtig?

Im privaten und auch beruflichen Bereich werden Drohnen heute eingesetzt: Eine geniale Idee ist die Auslieferung von Post mittels Drohnen. So können auch Bewohner von entlegenen Regionen bequem mit Post versorgt werden. Andere nutzen die Drohnen zum Beispiel zur Überwachung des privaten oder firmeneigenen Grundstücks, zur Übertragung von Sportreportagen oder zur Produktion von Natur- oder Spielfilmen. Dazu muss die Drohne selbstverständlich mit einer Kamera ausgestattet sein.

Inzwischen ist es sogar möglich, Drohnen über ein Smartphone zu steuern. Das geschieht mittels eines WLAN-Moduls und einer App (z.B. AR.Freeflight). Bei entsprechender Einrichtung der Geräte kann ein Bild quasi "live" übertragen werden.

Um die Qualität der Aufnahmen zu gewährleisten, muss die Drohne mit einem Stabilisierungssystem versehen werden. Ein solches sorgt dafür, dass die Kamera nicht verwackelt. Mit Hilfe eines GPS-Moduls kann sogar die genaue Position der Drohne bestimmt werden. Die Drohne kann damit sogar selbsttätig anzeigen, wenn sie in eine Flugverbotszone fliegt.

Drohnen- und Multikopter-Checkliste

Zu beachten ist, den Betrieb von Drohnen innerhalb der rechtlichen Grenzen zu halten. Diese sind dort gezogen, wo Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind.

So darf beispielsweise eine Drohne über dem eigenen Grundstück fliegen, jedoch nur dann, wenn nicht Nachbargrundstücke und deren Bewohner betroffen sind. Das gilt sogar unabhängig davon, ob mit der Drohne Bilder übermittelt werden. Denn das subjektive "Überwachungsgefühl" der Anwohner kann ausreichen, um dem Drohnenbetreiber die Ausübung seines Hobbys auf diesem Grundstück zu untersagen.

Gleiches gilt selbstverständlich für Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Hier dürfen Bildaufnahmen nur innerhalb der Grenzen der Persönlichkeitsrechte (Informationsfreiheit, Recht am eigenen Bild) vorgenommen werden. In der freien Natur, beispielsweise in den Bergen, in Abwesenheit von Personen können mit der Drohne unbegrenzt Aufnahmen machen.

Drohne zu Weihnachten oder Geburtstag kaufen? Das ist zu beachten!

Ob eine Drohne zu Weihnachten oder Geburtstag gekauft wird, ist nicht so wichtig. Wichtig ist, dass der Beschenkte mit der Drohne etwas anfangen und viel Spaß damit haben kann, wenn er alle gesetzlichen Vorschriften beachtet.

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